Ergänzend zu diesen grundlegenden Voraussetzungen sollten Sie Freude am Umgang mit Tieren und Menschen haben, praktisch veranlagt sein und über eine gute Beobachtungsgabe, Organisationstalent, Sinn für Sauberkeit, Ordnung und Genauigkeit haben. Eine Tierallergie oder Angst vor grösseren Tieren wären kontraproduktiv.
Sind Sie unsicher, ob Ihre Vorkenntnisse für die Teilnahme an diesem Bildungsgang ausreichen?
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Die berufliche Grundbildung «Tiermedizinische Praxisassistentin / Tiermedizinischer Praxisassistent mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis» (TPA EFZ) ist eine dreijährige Berufslehre landesweit gültigem Abschluss.
Die Berufslehre «TPA EFZ» besteht aus drei Komponenten:
Diese sind in den Lehrjahren wie folgt verteilt:
Die schulische Ausbildung findet in der Juventus Schule für Medizin in Zürich statt und erstreckt sich über alle sechs Semester der dreijährigen Berufsausbildung (jeweils ein Tag pro Woche). Diese deckt alle relevanten Handlungsbereiche der tiermedizinischen Praxisarbeit ab, ergänzt um den allgemeinbildenden Unterricht (ABU) sowie «Turnen und Sport». Gesamthaft werden 1'080 Unterrichtsstunden (Dauer: 45 Minuten) absolviert.
Handlungskompetenzbereiche
Allgemeinbildender Unterricht (ABU) (Schullehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht)
Turnen und Sport
Ergänzt wird die schulische Ausbildung durch die Praxis im Lehrbetrieb (Tierarztpraxis) sowie 30 Tage (240 Stunden) praktischen Unterricht im Rahmen der überbetriebliche Kurse (üK). Diese erstrecken sich über die ersten fünf Semester.
Überbetriebliche Kurse
Der Bildungsgang dauert drei Jahre (6 Semester).
Der Bildungsgang startet jeweils im August jedes Jahres.
Für diesen Bildungsgang gelten folgende Unterrichtszeiten:
Berufsfachschule (1 Tag pro Woche während sechs Semestern)
Überbetriebliche Kurse (üK)
Das Schulgeld für diese Berufslehre wird durch die Kantone finanziert. Ausgenommen davon sind lediglich die Kosten für die Lehrmittel, Sonderprogramme (Sonderkurs «Vögel»), das Sportlager sowie für Kopien.
BYOD - Bring your own device
In diesem Lehrgang benötigen Sie ein eigenes Gerät zur Nutzung der digitalen Inhalte im Unterricht. Bitte entnehmen Sie die Anforderungen aus dem Dokument BYOD Mindestanforderungen.
Nach erfolgreichem Abschluss des Qualifikationsverfahrens (QV) am Ende der dreijährigen beruflichen Grundbildung erhalten Sie ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) und dürfen den gesetzlich geschützten Berufstitel «Tiermedizinische Praxisassistentin EFZ / Tiermedizinischer Praxisassistent EFZ» (TPA EFZ) führen.
Optional können Sie die Berufsmaturität in Richtung «Gesundheit und Soziales» erwerben:
Neben der Aufnahme einer entsprechenden beruflichen Tätigkeit in einer Schweizer Tierarztpraxis oder Tierklinik berechtigt der Berufsbildungsabschluss als «TPA EFZ» zu folgenden Weiterbildungen:
Der Bildungsgang «Tiermedizinische Praxisassistentin / Tiermedizinischer Praxisassistent» mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (TPA EFZ) startet jährlich im August.